Energieverbrauchsausweis

wird benötigt, wenn Ihre Immobilie einen Bauantrag nach dem 01. November 1977 aufweist oder Ihre Immobilie mehr als vier Wohneinheiten beinhaltet oder die erste Wärmeschutzverordnung erfüllt ist.

Energiebedarfsausweis

wird benötigt, wenn Ihre Immobilie einen Bauantrag vor dem 01. November 1977 aufweist und Ihre Immobilie weniger als fünf Wohneinheiten beinhaltet und die erste Wärmeschutzverordnung nicht erfüllt ist.

EnEV 2014

Die neue EnEV 2014 verpflichtet Verkäufer und Vermieter im neuen §16a (Pflichtangaben in Immobilienanzeigen), dass sie in den Anzeigen in kommerziellen Medien auch gewisse Energieangaben aus dem Energieausweis jeweils mit veröffentlichen, wenn ein Energieausweis bereits vorliegt.              

In enger Zusammenarbeit mit dem Büro für nachhaltige Architektur, stehen wir Ihnen rundum das Thema Energie und Energieberatung zur Verfügung.